Aktuelles zur Lohnabrechnung


Ab 1. Juli 2024 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 (am 16.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht).
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens


Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden - Urteil des Bundessozialgericht vom 23.04.2024 (Verhandlung B 12 BA 3/22 R)
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.


Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 2024, VI R 5/22 - Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen
Zur Besteuerung der Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen mit 25 Prozent muss die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung nicht allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. Diese Voraussetzung steht nur noch in Verbindung mit der Gewährung des Freibetrags in Höhe von 110 €.


Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 21. Februar 2024 einen Kompromiss beim Wachstumschancengesetz beschlossen.
Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag dem Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Maßnahmen mit Bezug zur Lohnabrechnung:

Gestrichene Maßnahmen
Im Gesetzentwurf waren noch die folgenden Maßnahmen enthalten. Diese waren aber nicht mehr im Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses.


Neue Regelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 (Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024)
Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Einkommensgrenze wird für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende abgesenkt.
Im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 22. Dezember 2023 (am 29.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet) gab es noch andere Regelungen. Die Einkommensgrenzen für gemeinsam Elterngeldberechtigte und für Alleinerziehende waren unterschiedlich. Mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde das korrigiert.


Im Rentenpaket II wird ab 2028 mit einem höheren Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet


Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit - Allgemeinverbindlichkeit der Entgeltgruppe 1 soll beantragt werden (Branchenmindestlohn)


Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft (Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk).


Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel ab 1. März 2024 (BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023)


Die Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2024 bleibt bei 0,06% (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024).
Der Bundesrat hat in seiner 1040. Sitzung am 15.12.2023 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 zugestimmt.
Mit der Rechtsverordnung bleibt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 abweichend vom gesetzlichen Umlagesatz (0,15 Prozent) herabgesetzt.
Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 wurde am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F für das Jahr 2024 im Bundesanzeiger am 08.12.2023
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt für das Jahr 2024 40,9 Prozent.
Der Faktor F beträgt für das Jahr 2024 0,6846. Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.
Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2024


Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche am 04.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.


Sozialversicherungsrechengrößen 2024 stehen fest
Der Bundesrat stimmte am 24.11.2023 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zu
Das Bundeskabinett hatte am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am 29.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusgemäß angepasst.

Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit einer unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten und neuen Bundesländern.
Ab 1. Januar 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in den neuen und alten Bundesländern.


Sachbezugswerte für 2024 stehen fest.
Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt.
Die Verordnung wurde am 30.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • Der Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 Euro auf 313 Euro monatlich (Frühstück 65 Euro, Mittagessen und Abendessen je 124 Euro).
  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 265 Euro auf 278 Euro monatlich.

Zustimmung zum veränderten Zukunftsfinanzierungsgesetz im Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag hatte am 17. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen.
Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen.
Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Maßnahmen im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen und Vermögensbeteiligungen.


Sonderregelung zum Kinderkrankengeld läuft Ende 2023 aus - Gesetzliche Neuregelung für 2024 und 2025 - Bundesrat stimmt Pflegestudiumstärkungsgesetz zu
Der Bundestag hatte am 19. Oktober 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz angenommen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen hat das Bundesgesundheitsministerium mehrere fachfremde Änderungsanträge eingebracht. Dazu gehört auch eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie.
Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zu (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.


Der Beitragssatz für das Jahr 2024 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6% und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7% (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 17.11.2023).
Das Bundeskabinett hat am 22. November 2023 den Rentenversicherungsbericht 2023 beschlossen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente bleibt laut Bericht bis einschließlich 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bis 2030 werde er dann voraussichtlich auf 20,2 Prozent steigen, bis 2037 auf 21,1 Prozent.
Sozialversicherungsbeiträge 2024


Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde am 29.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze.
Diese steigt ab 01.01.2024 auf 538 Euro (Informationen zum 538-Euro-Job).
Ab 01.01.2025 sind es dann 556 Euro (Informationen zum 556-Euro-Job).
Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze
Es ergeben sich auch Auswirkungen auf den Übergangsbereich (früher Gleitzone).
Dieser geht ab 01.01.2024 von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.
Ab 01.01.2025 geht der Bereich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro
Die Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV erfolgte am 07.12.2023 im Bundesanzeiger.


Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 14.11.2023 den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille (Vorjahr 1,8 Promille) festgesetzt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist eine Sicherungseinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers.


Am 03.11.2023 wurden das Bekanntmachungsschreiben und der Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2024 bekannt gemacht.


Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2024 auf 1,7 Prozent. Das gibt das Bundesministerium für Gesundheit am 31.10.2023 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde gemäß § 242a Absatz&xnbsp;2 in Verbindung mit § 220 Absatz&xnbsp;2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 11. und 12.&xnbsp;Oktober 2023 festgelegt.

Sollten sich keine Beitragssatzänderungen mehr ergeben, würde der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 40,90% betragen (18,6% + 2,6% + 3,4% + 14,6% + 1,7%).
Damit würde der Faktor F im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für das Jahr 2024 den Wert von 0,6846 haben (28%/ 40,90%).
Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2024


Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode
Die Bundesregierung hat am 25.10.2023 den Sonderbericht "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" vorgelegt. Dort sind im Anhang 1 die Eckpunkte der Bundesregierung für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) enthalten.
Aus Sicht des Personalwesens sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:

  • Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach - wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen - die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
  • Die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung) soll zusätzlich für die gesetzliche elektronische Form geöffnet werden.

Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024)
Am 18.10.2023 erfolgte im Bundesgesetzblatt die Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024).
Mindestvergütung für Auszubildende bei Ausbildungbeginn 2024


Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 wurde am 08. September 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen ab 2024 ansteigen
Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.


Stellplatz- und Garagenkosten bei doppelter Haushaltsführung
Mehrere Finanzgerichte stellen sich gegen die Verwaltungsauffassung zu Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze. Nach Ansicht dieser Gerichte umfasst der Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich für die Zweitwohnung nicht diese Aufwendungen.
Gegen ein Urteil hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023).


Am 19.06.2023 wurden das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.


Bundesrat gibt grünes Licht für Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Juni 2023 das vom Deutschen Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt.
Der Bundestag hatte am 26. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Das Gesetz wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt wie geplant in Kraft.
Das Gesetz sieht ab 1. Juli 2023 höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung vor.
Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet.
 
Der höhere Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung führt ab 1. Juli 2023 auch zu neuen Höchstzuschüssen des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers.


Lohnuntergrenze im Maler- und Lackiererhandwerk ab 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich
Die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (11. Malerarbeitsbedingungenverordnung) wurde am 27. April 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Ab 1. Juli 2023 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (am 20.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht).
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens


Differenzierung bei Nachtarbeitszuschlägen ist grundsätzlich zulässig - Ungleichbehandlung muss aber durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 AZR 332/20 und 10 AZR 333/20)


Am 13.02.2023 wurden die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gemacht.


Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab - Urteil vom 17. Januar 2023, IX R 15/20 (Veröffentlichung am 30.01.2023)


Die Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 30.01.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung tritt am 02.02.2023 außer Kraft.
Das Bundeskabinett hatte in seiner 48. Sitzung am 25. Januar 2023 das vorzeitige Ende der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Januar 2023 (5 AZR 108/22)
Minijobber sind Teilzeitkräfte im Sinne des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).


Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung ab 1. Januar 2023 allgemeinverbindlich
Die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde am 23.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.


Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes sowie der Faktoren F und FÜ für das Jahr 2023 im Bundesanzeiger am 20.12.2022
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt für das Jahr 2023 40,45 Prozent.
Der Faktor F beträgt für das Jahr 2023 0,6922. Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2023 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.
Der Faktor FÜ beträgt für das Jahr 2023 0,7417. Er ergibt sich, indem der Wert 30 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2023 geteilt wird.

Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2023


Wenn Leiharbeitnehmer schlechter bezahlt werden, müssen sie dafür einen deutlichen Ausgleich bekommen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2022; Rechtssache C-311/21).


Bundestag billigt Jahressteuergesetz 2022 - 74. Sitzung am 2. Dezember 2022 - Bundesrat stimmt am 16. Dezember 2022 zu
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Maßnahmen:


Bundestag billigt Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 73. Sitzung am 1. Dezember 2022 - Bundesrat stimmt am 16. Dezember 2022 zu
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 zu dem Einspruchsgesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt.
Das Gesetz wurde am 28.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Gesetz werden Verfahren digitalisiert, die bisher auf dem Schriftweg stattfanden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen den Übergang in die Rente flexibler gestalten können.
Maßnahmen:


Die Insolvenzgeldumlage sinkt zum 01.01.2023 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023)
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 zugestimmt.

Mit der Rechtsverordnung wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2023 abweichend vom gesetzlichen Umlagesatz (0,15 Prozent) herabgesetzt.
Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 wurde am 22.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Sachbezugswerte steigen 2023 deutlich - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurde am 22.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht)
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 der Verordnung zugestimmt.

  • Der Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 270 Euro auf 288 Euro monatlich (Frühstück 60 Euro, Mittagessen und Abendessen je 114 Euro).
  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 241 Euro auf 265 Euro monatlich.

Bis zum 30. Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde am 21.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hatte die Regelung in seiner 44. Sitzung am 14. Dezember 2022 per Verordnung verlängert.


Der Bundesrat stimmte am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zu
Der Bundestag hatte am 10. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Darin wurden Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen. Der Gesetzentwurf wurde in der Ausschussfassung angenommen. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. November 2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt.

Das Inflationsausgleichsgesetz wurde am 13.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt zu großen Teilen am 01.01.2023 in Kraft. Teile des Gesetzes treten auch rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.


Der Bundesrat stimmte am 25.11.2022 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zu
Das Bundeskabinett hatte am 12.10.2022 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Es gab keine Änderungen zum Referentenentwurf.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 wurde am 06.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst.


Kein neuer Tarifvertrag für Maler und Lackierer - Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk in der Schlichtung ohne Ergebnis
Quelle: Pressemitteilungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 24.11.2022


Am 18.11.2022 wurden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 haben sich noch Änderungen mit Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).


Der Beitragssatz für das Jahr 2023 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6% und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7% (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 18.11.2022).
Sozialversicherungsbeiträge 2023


Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist eine Sicherungseinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers.


Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent. Das gibt das Bundesministerium für Gesundheit am 31.10.2022 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde gemäß § 242a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13. Oktober 2022 festgelegt.

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist für die Zusatzbeiträge der Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie der weiteren in § 242 Absatz 3 SGB V genannten Personenkreise maßgebend.
  • Er wird bei der Abrechnung von Geringverdienern im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienen) herangezogen.
  • Für die Berechnung des Faktor F im Übergangsbereich (früher Gleitzone) ist ebenfalls ab 2015 der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz notwendig.
  • Zur Berechnung der Höchstzuschüsse für die private Krankenversicherung wird auch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berücksichtigt.

Die Pflicht der Krankenkassen über die anstehende Beitragserhöhung in einem Schreiben zu informieren, hat der Bundestag bis Ende Juni 2023 ausgesetzt.
Statt eines gesonderten Schreibens haben die Krankenkassen die Informationen auf andere geeignete Weise (Internetseite oder Mitgliederzeitschriften) zu erteilen.


Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 dem Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs zugestimmt.

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz abschließend gebilligt. Das Gesetz wurde am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt wie geplant in Kraft.


Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 dem Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) zugestimmt.
In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung abschließend gebilligt. Das Gesetz wurde am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Auszug aus dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Schreibens nach § 175 Absatz 4 Satz 7 wird für ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. Stattdessen haben die Krankenkassen Informationen auf andere geeignete Weise, z.B. auf ihrer Internetseite und in Mitgliederzeitschriften zu erteilen.

Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat zu. Die Inflationsausgleichsprämie wurde mit Änderungsanträgen in das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz eingefügt. Das Gesetz wurde am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit kann die Zahlung ab dem 26. Oktober 2022 erfolgen (mit der Abrechnung für Oktober 2022).



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